Allgemeine Geschäftsbedingungen

Franceshuttle.com – Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Website franceshuttle.com wird von der Gesellschaft D TRAVEL SAS, 231 rue Saint-Honoré, 75001 Paris, Frankreich, betrieben.

Artikel 1 – Zweck und Anwendungsbereich
Dieser Vertrag gilt für den nichtstädtischen öffentlichen Straßenpersonenverkehr innerhalb des Landes, für jede gelegentliche kollektive Dienstleistung, die von einem Beförderer mit einem oder mehreren Reisebussen durchgeführt wird. Die Bedingungen, unter denen diese Dienstleistungen erbracht werden, einschließlich der anwendbaren Preise, müssen eine faire Vergütung des Beförderers gewährleisten, die die tatsächlichen Kosten der Dienstleistung deckt, unter normalen Bedingungen der Organisation, Sicherheit, Qualität und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 82-1153 vom 30. Dezember 1982.

Artikel 2 – Definitionen
Für die Zwecke dieses Vertrags gelten folgende Definitionen:
Auftraggeber“ bezeichnet die Partei, die den Beförderungsvertrag mit dem Beförderer abschließt. Der Auftraggeber kann der Nutznießer des Transports oder der Vermittler sein, der den Transport für den Nutznießer organisiert;
Beförderer“ bezeichnet das Unternehmen, das im Rahmen der Ausschreibung ausgewählt wurde und mit dem Sie vertraglich verbunden sind, ordnungsgemäß im Register der Unternehmen des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs eingetragen;
Fahrgäste“ bezeichnet die Personen, die im Reisebus Platz nehmen, mit Ausnahme des Fahrers;
Dienstleistung“ bezeichnet die gelegentliche kollektive Dienstleistung, die darin besteht, einen Reisebus ausschließlich einer Gruppe oder mehreren Gruppen von mindestens zehn Personen zur Verfügung zu stellen.

Artikel 3 – Informationen und Unterlagen, die dem Beförderer zur Verfügung zu stellen sind
Vor der Bereitstellung des oder der Reisebusse für die gebildete Gruppe stellt der Auftraggeber dem Beförderer schriftlich oder mit einem anderen Mittel, das eine Speicherung ermöglicht, die nachstehend definierten Angaben zur Verfügung.
Daten, Zeiten und Strecken: Datum, Uhrzeit und Ort des Beginns und des Endes der Bereitstellung des Reisebusses; Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Abholung der Fahrgäste sowie Datum, Uhrzeit und Ort ihrer endgültigen Absetzung.

Artikel 4 – Merkmale des Reisebusses
Jeder Reisebus, der dem Auftraggeber vom Beförderer zur Verfügung gestellt wird, muss in einwandfreiem Zustand sein und in allen Punkten den technischen gesetzlichen Vorschriften entsprechen; er muss für die zu fahrende Strecke, die Eigenschaften der Gruppe und eventuelle Anforderungen des Auftraggebers geeignet sein.

Artikel 5 – Sicherheit an Bord des Reisebusses
Die maximale Anzahl der beförderten Personen darf die in der Zulassungsbescheinigung oder auf der violetten Karte angegebene Zahl nicht überschreiten. Der Beförderer ist für die Sicherheit des Transports verantwortlich, einschließlich während des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste.

Artikel 6 – Gepäck
Der Beförderer haftet nicht für Gepäck, das im Gepäckraum verstaut ist. Dieses Gepäck muss vom Eigentümer gekennzeichnet werden. Im Falle von Verlust oder Beschädigung von im Gepäckraum verstautem Gepäck kann weder der Auftraggeber noch andere Fahrgäste der Gruppe eine Entschädigung verlangen.

Artikel 7 – Vergütung des Transports
Die Vergütung des Beförderers umfasst den eigentlichen Transportpreis, der insbesondere die Vergütung des oder der Fahrer sowie die Kosten für Neben- und Zusatzleistungen einschließt, zuzüglich der mit der Erstellung und der administrativen und IT-Verwaltung des Beförderungsvertrags verbundenen Kosten.

Artikel 8 – Abschluss- und Zahlungsbedingungen des Vertrags
Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, nachdem das unterzeichnete Angebot/der Vertrag und/oder die elektronische Bestätigung des Angebots, auch „Online-Bestätigung Ihrer Buchung“ genannt, eingegangen ist.
Zahlungsbedingungen:
– 30 % Anzahlung bei Annahme des Angebots mehr als 30 Tage vor Abfahrt
– 100 % des Dienstleistungspreises weniger als 30 Tage vor Abfahrt

Artikel 9 – Kündigung des Beförderungsvertrags
Wenn der Auftraggeber den Vertrag vor der Abfahrt kündigt, muss er den Beförderer per Einschreiben mit Rückschein informieren. Eine Pauschalentschädigung ist an den Beförderer zu zahlen, in Höhe von:
– 30 % des Servicepreises, wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor der Abfahrt erfolgt
– 50 % des Servicepreises, wenn die Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor der Abfahrt erfolgt
– 70 % des Servicepreises, wenn die Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor der Abfahrt erfolgt
– 100 % des Servicepreises, wenn die Stornierung weniger als 7 Tage vor der Abfahrt erfolgt

Artikel 10 – Haftung
Als Vermittler kann France Shuttle (Website franceshuttle.com), betrieben von D TRAVEL SAS, in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die einem Fahrgast während des Transports entstehen. Die Beförderungsleistung wird ausschließlich unter der Verantwortung des ordnungsgemäß zugelassenen Beförderers gemäß den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen durchgeführt.

Artikel 11 – Schutz personenbezogener Daten
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) verarbeitet D TRAVEL SAS, Betreiber der Website franceshuttle.com, personenbezogene Daten zum Zweck der Leistungserbringung (Bearbeitung von Anfragen, Angeboten, Buchungen, Kundenbeziehungen und gesetzlichen Verpflichtungen). Die Daten können an Partnerbeförderer ausschließlich zur Durchführung der Dienstleistung übermittelt werden. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Einschränkung, die er über die Kontaktseite der Website franceshuttle.com ausüben kann.

Artikel 12 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem französischen Recht. Im Streitfall wird jede Streitigkeit der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts von Paris unterstellt.

Artikel 2 – Definitionen

Für die Zwecke dieses Vertrags gilt:

„Auftraggeber“ – die Partei, die den Beförderungsvertrag mit dem Beförderer abschließt. Der Auftraggeber kann der Nutznießer des Transports oder der Vermittler sein, der den Transport für den Nutznießer organisiert;

„Beförderer“ – das im Rahmen der Ausschreibung ausgewählte Unternehmen, mit dem Sie vertraglich verbunden sind, ordnungsgemäß im Register der Unternehmen des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs eingetragen;

„Fahrgäste“ – die Personen, die im Reisebus Platz nehmen, mit Ausnahme des Fahrers;

„Dienstleistung“ – die gelegentliche kollektive Dienstleistung, die darin besteht, einen Reisebus ausschließlich einer Gruppe oder mehreren Gruppen von mindestens zehn Personen zur Verfügung zu stellen.

Artikel 3 – Informationen und Dokumente, die dem Beförderer vorzulegen sind

Bevor der/die Bus/Busse der Gruppe zur Verfügung gestellt werden, muss der Kunde dem Busunternehmen die folgenden Informationen schriftlich oder auf andere dokumentierbare Weise übermitteln.

Datum, Uhrzeit und Route: Datum, Uhrzeit und Ort des Beginns und des Endes der Busverfügbarkeit; Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Fahrgastabholung sowie Datum, Uhrzeit und Ort der letzten Fahrgastabholung.

Artikel 4 – Eigenschaften des Trainers

Jeder vom Beförderer dem Kunden zur Verfügung gestellte Bus muss: in einwandfreiem Betriebszustand sein und alle gesetzlichen technischen Anforderungen erfüllen; geeignet sein für die zurückzulegende Strecke, die Eigenschaften der Gruppe und alle Anforderungen des Kunden.

Artikel 5 – Sicherheit an Bord des Reisebusses

Die maximal zulässige Fahrgastzahl darf die im Fahrzeugschein oder der violetten Karte angegebene Zahl nicht überschreiten. Der Verkehrsbetrieb ist für die Sicherheit des Transports verantwortlich, insbesondere beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste.

Artikel 6 – Gepäck

Der Beförderer haftet nicht für aufgegebenes Gepäck. Dieses muss vom Eigentümer gekennzeichnet werden. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks besteht kein Anspruch auf Entschädigung seitens des Veranstalters oder anderer Reisender der Reisegruppe.

Artikel 7 – Vergütung für Transport

Die Vergütung des Frachtführers umfasst im engeren Sinne den Preis der Beförderung, der insbesondere die Vergütung des/der Fahrer(s) sowie die Vergütung für Neben- und Zusatzleistungen beinhaltet, zuzüglich der Kosten für die Erstellung und die administrative und IT-gestützte Verwaltung des Beförderungsvertrags.

Artikel 8 – Bedingungen für den Abschluss und die Bezahlung des Vertrags

Der Vertrag gilt erst mit dem Erhalt des unterzeichneten Angebots/Vertrags bzw. der elektronischen Bestätigung des Angebots (auch „Online-Buchungsbestätigung“ genannt) als abgeschlossen.

Zahlungsbedingungen:

  • 30 % Anzahlung bei Angebotsannahme mehr als 30 Tage vor Reiseantritt
  • 100 % des Gesamtbetrags weniger als 30 Tage vor Reiseantritt

Artikel 9 – Beendigung des Beförderungsvertrags

Wenn der Auftraggeber den Vertrag vor der Abfahrt kündigt, muss er den Beförderer per Einschreiben mit Rückschein benachrichtigen. Eine pauschale Entschädigung ist an den Beförderer zu zahlen, in Höhe von:

  • 30 % des Servicepreises, wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor der Abfahrt erfolgt
  • 50 % des Servicepreises, wenn die Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor der Abfahrt erfolgt
  • 70 % des Servicepreises, wenn die Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor der Abfahrt erfolgt
  • 100 % des Servicepreises, wenn die Stornierung weniger als 7 Tage vor der Abfahrt erfolgt

Artikel 10 – Haftung

Als Vermittler kann rentyourbus.com unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die einem Fahrgast während des Transports entstehen.

Artikel 11 – Schutz personenbezogener Daten

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten führt rentyourbus.com eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch, deren Zweck die Erbringung von Dienstleistungen ist.

Artikel 12 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich französischem Recht. Im Falle einer Streitigkeit ist ausschließlich das Handelsgericht Paris zuständig.

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